Wer eine Privatpraxis gründet, steht früh vor einer wichtigen Entscheidung: Soll die Behandlung ausschließlich in Praxisräumen stattfinden, hybrid angeboten werden oder vollständig online erfolgen? Jede Variante bietet Vor- und Nachteile – sowohl für Therapeutinnen und Therapeuten als auch für Patientinnen und Patienten.
Die klassische Praxis vor Ort
Die Präsenzpraxis ist nach wie vor das häufigste Modell. Sie ermöglicht persönliche Begegnungen und eignet sich insbesondere für Menschen, die den direkten Kontakt bevorzugen.
Gleichzeitig sind mit einer Praxis vor Ort laufende Kosten verbunden – etwa für Miete, Einrichtung oder Instandhaltung. Auch die Wahl des Standorts spielt eine wichtige Rolle, da sie die Erreichbarkeit für Patientinnen und Patienten beeinflusst.
Hybrid: Mehr Flexibilität
Viele Privatpraxen kombinieren inzwischen Präsenz- und Online-Termine. Dieses hybride Modell ermöglicht es, Behandlungen an die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten anzupassen. So können beispielsweise Erstgespräche in der Praxis stattfinden, während Folgetermine online erfolgen.
Für Therapeutinnen und Therapeuten bietet ein hybrides Konzept häufig mehr Flexibilität, ohne vollständig auf persönliche Termine zu verzichten.
Ausschließlich online – was ist erlaubt?
Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können ihre Behandlungen grundsätzlich auch per Videosprechstunde durchführen. Voraussetzung ist, dass die berufsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und die ausschließliche Fernbehandlung im jeweiligen Einzelfall fachlich vertretbar ist. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin empfiehlt, den Erstkontakt nach Möglichkeit persönlich durchzuführen. In begründeten Ausnahmefällen kann dieser jedoch auch per Video erfolgen, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin bzw. des Patienten.
Davon zu unterscheiden sind die vertragsarztrechtlichen Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Seit dem 1. April 2025 dürfen bis zu 50 Prozent der Patientinnen und Patienten eines Quartals ausschließlich per Videosprechstunde behandelt werden. Für Privatpraxen ohne GKV-Abrechnung gelten diese Abrechnungsregelungen nicht unmittelbar; die berufsrechtlichen Anforderungen sind jedoch unabhängig davon einzuhalten.
Welche Form passt am besten?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Während manche Therapeutinnen und Therapeuten bewusst auf persönliche Termine setzen, schätzen andere die größere zeitliche und örtliche Flexibilität eines hybriden oder vollständig digitalen Modells.
Entscheidend ist, dass das gewählte Konzept zur eigenen Arbeitsweise, zur Zielgruppe und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen passt.
Fazit
Ob Präsenzpraxis, hybrides Arbeiten oder ausschließlich Online-Therapie – alle drei Modelle können eine sinnvolle Grundlage für eine Privatpraxis sein. Wer sich frühzeitig mit den organisatorischen und rechtlichen Anforderungen beschäftigt, kann die Praxisform wählen, die am besten zu den eigenen beruflichen Zielen passt.